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FSK
Schulungen sind für Beschäftige im Umgang mit Diisocyanaten verpflichtend
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung der EU, veröffentlicht im EU-Amtsblatt, führt neue Mindestschulungsanforderungen für Arbeitnehmer ein, die mit Diisocyanaten und diisocyanathaltigen Gemischen umgehen.
Die EU-Kommission hat im August final die Restriktion von Diisocyanaten im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Demnach sind zukünftig qualifizierte Schulungen im Umgang mit Diisocyanaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der PU-Industrie obligatorisch. Die Beschränkung regelt das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Diisocyanaten als eigenständige Stoffe, als Bestandteil von Stoffen oder in Gemischen. Reglementiert wird die Verwendung von Diisocyanaten für industrielle und gewerbliche Zwecke in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent. Die Restriktion sieht eine Übergangszeit bis zum 24. August 2023 vor. Danach werden die Schulungen europaweit verpflichtend.
Inhalt der Regelung
Konkret regelt die Beschränkung folgendes:
• die Mindestanforderungen an die Schulung von industriellen und gewerblichen Nutzern von Diisocyanaten (strengere, nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten bleiben unberührt),
• die Bereitstellung des Schulungsmaterials in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Diisocyanat-Lieferanten,
• die Verpflichtung zur Aufnahme von Informationen über Schulungsanforderungen bereits auf der Verpackung durch Lieferanten von Diisocyanaten,
• die Verpflichtung der Arbeitgeber oder Selbständigen zur Dokumentation des erfolgreichen Abschlusses der Schulung,
• die Aktualisierung der erforderlichen Schulung alle fünf Jahre,
• die Verpflichtung der Mitgliedstaaten über Fortschritte und Auswirkungen der Beschränkung zu berichten.
Anwendung und Beschränkung von Diisocyanaten in der Praxis
Typische Fälle des Umgangs mit Diisocyanaten sind die Bearbeitung, das Sprühen, verschiedene Arten des Auftragens, die Nachbehandlung, bei der Reinigung und bei der Handhabung von Abfällen. Im Rahmen der Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Umgang mit Chemikalien wie Diisocyanaten kann aufgrund der europäischen REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines potenziell gefährlichen Stoffes zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beschränkt oder verboten werden. Für Diisocyanate bedeutet diese Beschränkung, dass alle Beschäftigte, die direkt mit den Stoffen in Kontakt kommen, sowohl informiert als auch geschult werden müssen, um die Risiken beim Umgang mit den Stoffen zu beherrschen. Andernfalls ist der Umgang nicht erlaubt.
Zusammenarbeit in der Branche für optimalen Arbeitnehmerschutz:
Die gesamte Industrie der Diisocyanate – vom Hersteller über Formulierer/Systemhäuser und Maschinenhersteller bis hin zum Verarbeiter – waren über ihre Interessenvertretungen von Anfang an in das Verfahren eingebunden. Nationale und europäische Verbände haben in enger Zusammenarbeit relevante Daten und Informationen für die Behörden zusammengestellt und verfügbar gemacht. Jetzt steht die Entwicklung eines umfassenden Pakets von Schulungsmaterialien für die industrielle und gewerbliche Wertschöpfungskette an. Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane (FSK e.V.) bringt sich mit dem Spezialisten-Wissen seiner Verarbeiter in diesem Prozess engagiert auf europäischer Ebene ein. Klaus Junginger, Geschäftsführer des FSK, sieht aus seiner langjährigen Erfahrung die Entwicklung eine Online-Plattform als die richtige und passende Lösung. Nicht zuletzt, um auch europaweit ein einheitlich hohes Niveau für die Schulungen sicher zu stellen: „Wir freuen uns, die erfolgreiche Umsetzung der Beschränkung mitzugestalten und haben bereits vor einigen Jahren mit der Entwicklung von Schulungsmaterial begonnen. Wir verstehen, qualifiziertes Personal als Schlüssel jedes erfolgreichen Unternehmens. Die ständige Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes ist daher im Interesse unserer Mitglieder. Den Beschränkungsvorschlag unterstützen wir daher nach Kräften und treiben die Umsetzung mit unserem Wissen und unserer Expertise voran.“
Hintergrund:
Das EU-REACH-Beschränkungsverfahren für Diisocyanate wurde von der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingeleitet, die 2016 europäischen Beschränkungsverfahren für Stoffe ermittelte die ECHA, dass verpflichtende Schulungen die am besten geeignete, sicherste und wirksamste EU-weite Risikomanagementmaßnahme zur Verringerung berufsbedingter Asthmaerkrankungen bei Beschäftigten ist, die mit Diisocyanaten in Kontakt kommen sind. Den entsprechenden Beschränkungsvorschlag reichte die ECHA an die Kommission.
Der FSK e.V. und seine Polyurethan-verarbeitenden Mitglieder:
Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ist ein Verband der kunststoffverarbeitenden Industrie. Er vertritt national und auf europäischer Ebene die Interessen der kunststoffverarbeitenden Unternehmen. Unter seinen Mitgliedern sind auch Hersteller und Verarbeiter aus dem Werkstoffbereich Polyurethan. Zusammen mit Polyolen sind Diisocyanate die wesentlichen Bausteine von Polyurethanen. Es kann wahlweise hart oder flexibel sein und bietet daher eine Vielzahl von Endnutzeranwendungen wie Isolierungen (von Gebäuden, Kühl- und Gefrierschränken), Klebstoffe, Beschichtungen, Autoteile, Sportbekleidung, Betten und Möbel.
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