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Indien führt neue Maschinensicherheitsvorschriften mit BIS-Zertifizierung ein

Laut der Verordnung von 2024 erfordern Exporte eine BIS-Zertifizierung und einen lokalen Vertreter. Pilz unterstützt Hersteller mit Compliance-Expertise und lokaler Betreuung über seine indische Tochtergesellschaft.

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Indien führt neue Maschinensicherheitsvorschriften mit BIS-Zertifizierung ein

Indien als die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft der Welt etabliert einen gesetzlichen Rahmen für die Maschinensicherheit – und damit für den Schutz von Mensch und Maschine. Die vom Ministry of Heavy Industries verabschiedete „Machinery and Electrical Equipement Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ tritt voraussichtlich ab dem 1. September 2026 in Kraft. Sie beschreibt alle Anforderungen für Export oder Betrieb von Maschinen im Land. Bereits ab November 2025 benötigen einzelne Produktgruppen eine Zertifizierung, damit sie an Maschinen in Indien eingesetzt werden dürfen.

Maschinenhersteller und Exporteure müssen künftig beachten, dass gemäß „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ nur noch Maschinen mit einer gültigen Zertifizierung durch das BIS (Bureau of Indian Standards) nach Indien eingeführt werden dürfen. Das Konformitätszeichen „BIS/CRS Standard Mark “ sichert Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten gemäß der Indian Standards (IS). Zudem erweitert die „Electrical Equipment (Quality Control) Order, 2020“ die Liste zertifizierungspflichtiger elektrischer Produkte. Bereits ab dem 10. November 2025 müssen Produktgruppen, wie etwa Niederspannungs-Schaltgeräte und Steuerungseinheiten, BIS-zertifiziert sein.

Indien reguliert Maschinensicherheit: Wer betroffen ist
Die neuen indischen Vorschriften zur Maschinensicherheit betreffen Hersteller und Exporteure. Händler und Importeure sind indirekt von der verpflichtenden BIS-Zertifizierung betroffen, da sie nur zertifizierte Produkte vertreiben dürfen, selbst aber keine Zertifizierung beantragen können.

Die Regelung gilt für zahlreiche Maschinenarten – von Pumpen und Verpackungsmaschinen bis hin zu elektrischen Steuerungskomponenten. Auch sicherheitsrelevante Baugruppen sind erfasst. Ausnahmen gelten nur für Maschinen, die ausschließlich für den Export aus Indien bestimmt sind oder temporär, etwa auf Baustellen, eingesetzt werden.

Export nach Indien? Nur mit autorisiertem Vertreter
Für Exporte nach Indien ist künftig ein in Indien ansässiger, autorisierter Vertreter erforderlich. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den indischen Behörden, sowie die Einreichung und Verwaltung der Zertifizierungsunterlagen. Zudem ist er für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Als „Botschafter der Sicherheit“ trägt der Automatisierungsexperte Pilz seit Jahrzehnten das Wissen rund um Maschinensicherheit in die Welt. Das Unternehmen Unterstützt Maschinenbauer und Anwender weltweit bei der Sicherheit ihrer Maschinen und Anlagen. Mit seiner indischen Tochtergesellschaft kann Pilz Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderungen und damit beim Export nach Indien unterstützen. So sind Mitarbeiter von Pilz Indien Mitglied im Ausschuss des BIS und arbeiten aktiv an indischen Normen mit.

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